Verband Hessischer VHZV Zeitungsverleger e.V.
Der Presseausweis - das Werkzeug für professionelle Journalisten
Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Die Innenministerkonferenz und Trägerverein des Deutschen Presserates hat im Dezember 2016 die Wiedereinführung eines geschützten, bundeseinheitlichen Presseausweises mit Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz ab 2018 beschlossen, diesen hat es in dieser Form seit 2008 nicht mehr gegeben. Dadurch ist der Presseausweis wieder deutlich aufgewertet.
Die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises erfolgt nach einheitlichen Verfahren nur durch sechs Medienverbände, die von der „Ständigen Kommission“ des Deutschen Presserates als ausgabeberechtigt anerkannt sind.
Im Einzelnen sind dies:
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Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (BDZV) – bzw. seine Landesverbände
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Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di
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Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
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Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
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Freelens e.V. (Fotografenverband)
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Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS)
Der Verband Hessischer Zeitungsverleger e.V. ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten und Redakteure in Hessen. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalisten und er ist jeweils ein Kalenderjahr gültig. Der Ausweis ist kostenpflichtig.