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Seit 2018 stellt der Verband Hessischer Zeitungsverleger e. V. wieder den bundeseinheitlichen Presseausweis aus. Die Innenministerkonferenz und der Trägerverein des Deutschen Presserats haben sich im Dezember 2016 auf dessen Wiedereinführung geeinigt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannter Vertreter der Presse zu sein.

Die Zuständigkeit des Landesverbands der Zeitungsverleger in Hessen ist dann gegeben, wenn sich der im Personalausweis angegebene Wohnsitz im Verbandsgebiet befindet. Bei angestellten Journalisten/Redakteuren muss sich der Firmensitz des Verlages/Arbeitgeber im Verbandsgebiet befinden.

Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. An Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.

Mit dem neuen Online-Service wird das Antragsverfahren für Presseausweise ausschließlich digital verarbeitet.

Für die Saison 2026 müssen NEUANTRÄGE gestellt werden. Eine Übernahme der Daten aus der vorigen Saison konnte nicht erfolgen.

Anträge per Post oder E-Mail können nicht verarbeitet werden.

Großkundenbesteller: Verlage oder Firmen ohne Kunden-Login wenden sich zwecks Sammelbestellungen direkt an den Verband. 

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